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   OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01   

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OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01 (https://dejure.org/2002,20510)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01 (https://dejure.org/2002,20510)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2002 - 1 Ws Reha 37/01 (https://dejure.org/2002,20510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 52

    StrRehaG § 16 Abs. 2; ThürVwVfG §§ 48, 49a
    Strafrechtliche Rehabilitierung - Ausschluss der Kapitalentschädigung - MfS-Tätigkeit - Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 324
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 25.05.1994 - II WsRH 26/94

    Verstoß gegen Menschenrechte wenn Zweck der Handlung zugleich Aufrechterhaltung

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Diese Ansicht des Senats wird überwiegend in der Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 25. Mai 1995 - II WsRH 26/94; OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 Ws 524/94; KG, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 Ws 7/95 REHA).
  • OLG Dresden, 17.03.1995 - 2 Ws 524/94

    Einschränkungen bei strafrechtlicher Rehabilitierung

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Diese Ansicht des Senats wird überwiegend in der Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 25. Mai 1995 - II WsRH 26/94; OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 Ws 524/94; KG, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 Ws 7/95 REHA).
  • OLG Dresden, 28.09.1995 - 2 Ws 6/95
    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Das OLG Dresden (Beschluss vom 28. September 1995 - 2 Ws 6/95 -VIZ 1996, 110) vertritt z.B. die Ansicht, dass die Tätigkeit als IMV (inoffizieller Mitarbeiter mit vertraulicher Beziehung zu im Vorgang bearbeitenden Personen) dann keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstelle, wenn die vom Betroffenen abgelieferten Berichte verhältnismäßig farblose und bedeutungsarme Schilderungen beinhalten, die nicht oder kaum wahrscheinlich zu Personenschädigungen geführt haben.
  • KG, 20.03.1995 - 4 Ws 7/95

    Ausschluss der Rehabilitierung wegen Verstößen gegen Menschlichkeit und

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Diese Ansicht des Senats wird überwiegend in der Rechtsprechung vertreten (vgl. z.B. OLG Rostock, Beschluss vom 25. Mai 1995 - II WsRH 26/94; OLG Dresden, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 Ws 524/94; KG, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 Ws 7/95 REHA).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Daher kann diese Spitzeltätigkeit grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung des Verstoßes gegen die Menschlichkeit zur Folge haben, dass gemäß § 16 Abs. 2 StrRehaG soziale Ausgleichsleistungen versagt werden müssen, wobei der Senat dem LG Berlin NJ 2001, 106 [BVerwG 13.07.2000 - 2 C 26/99] ) darin ausdrücklich zustimmt, dass der Gesetzgeber gerade die Spitzeltätigkeit als IM für das MfS als Hauptanwendungsfall für den Ausschlußtatbestand des § 16 Abs. 2 StrRehaG ansieht.
  • KG, 17.02.1997 - 4 Ws 24/97
    Auszug aus OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Ähnlich äußert sich das KG (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 4 Ws 24/97 REHA,VIZ 1997, 383), wenn es ausspricht, dass nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit die Versagung sozialer Ausgleichsleistungen zulässig ist.
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Durch Berichte eines Inoffiziellen Mitarbeiters wurde der Staatssicherheitsdienst in die Lage versetzt, sogar belanglose und unverfängliche Informationen zu nutzen, diese mit eigenen Erkenntnissen zu verknüpfen und mit anderen ihm bekannt gewordenen Sachverhalten zu bewerten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2002 1 Ws-Reha 37.01 NJ 2002, 324).
  • LG Potsdam, 26.06.2014 - BRH (OP) 2/14

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss von

    Dem Ausschließungsgrund des § 16 Abs. 2 StrRehaG liegt die gesetzgeberische Erwägung zugrunde, denjenigen Personen soziale Ausgleichsleistungen vorzuenthalten, die selbst an nicht rechtsstaatlichen Ausprägungen der Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik beteiligt waren (Bruns/Schröder/Tappert- Tappert , StrRehaG, § 16 Rn. 20; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Februar 2004, Az.: I WsRH 3/03; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325; Hellmann , Die Auslegung von Ausschlussklauseln in Wiedergutmachungsgesetzen, VIZ 1995, 201, 203).

    Gerade diese Spitzeltätigkeit eines Inoffiziellen Mitarbeiters für das Ministerium für Staatssicherheit unter Inkaufnahme einer Drittschädigung sah der Gesetzgeber als Hauptanwendungsfall des in § 16 Abs. 2 StrRehaG normierten Ausschlusstatbestands an (BVerwG, ZOV 2006, 178, 180; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325; LG Berlin, VIZ 2002, 184, 186; Pfister/Mütze- Mütze , Rehabilitierungsrecht, § 16 StrRehaG Rn. 51; Bruns/Schröder/Tappert- Tappert , StrRehaG, § 16 Rn. 26).

    Insoweit kann ein Ausschlussgrund nicht angenommen werden, wenn die vom Inoffiziellen Mitarbeiter an die Organe der Staatssicherheit im Zuge der Zusammenarbeit im Einzelnen abgelieferten Berichte verhältnismäßig farblose, nichtssagende oder bedeutungsarme Schilderungen enthalten, die nicht oder jedenfalls kaum wahrscheinlich zu Schädigungen von Personen geführt haben (OLG Jena, NJ 2002, 324, 325; OLG Dresden, VIZ 1996, 110, 111).

    Für die Frage des Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze ist es daher unbeachtlich, ob derartige Schäden in Einzelfällen auch tatsächlich und nachweislich verursacht worden sind (BVerwG, ZOV 2007, 178, 179; ZOV 2006, 178, 180; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325; KG, NJW 1998, 1729).

  • LG Potsdam, 28.11.2008 - BRH (OP) 15/08

    Strafrechtliche Rehabilitierung in den neuen Bundesländern: Anforderungen an den

    Dem Ausschließungsgrund des § 16 Abs. 2 StrRehaG liegt die gesetzgeberische Erwägung zugrunde, denjenigen Personen soziale Ausgleichsleistungen vorzuenthalten, die selbst an nicht rechtsstaatlichen Ausprägungen der Verhältnisse in der DDR beteiligt waren (Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 16 Rn. 20; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; OLG Rostock, Beschluss v. 10. Februar 2004 - Az.: I WsRH 3/03; Hellmann, Die Auslegung von Ausschlussklauseln in Wiedergutmachungsgesetzen, VIZ 1995, 201 ff.).

    26 Insoweit kann ein Ausschlussgrund nicht angenommen werden, wenn die vom inoffiziellen Mitarbeiter an die Organe der Staatssicherheit oder der Volkspolizeiämter im Zuge der Zusammenarbeit im Einzelnen abgelieferten Berichte "verhältnismäßig farblose", "nichtssagende" oder "bedeutungsarme" Schilderungen enthielten, die nicht oder jedenfalls kaum wahrscheinlich zu Personenschäden geführt haben (OLG Dresden, OLG-NJ 1996, 47; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325 zur Scheinspitzeltätigkeit).

    Für die Frage des Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze ist es daher unbeachtlich, ob derartige Schäden in Einzelfällen auch tatsächlich und nachweislich verursacht worden sind (so auch KG, NJW 1998, 1729 für den Fall eines hauptamtlichen MfS-Mitarbeiters; OLG Jena, NJ 2002, 324, 325 in Anlehnung an BVerwG, NJ 2006, 379; ZOV 2007, 178 zu den weitgehend gleichgelagerten Ausschlussgründen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG, § 4 BerRehaG).

  • KG, 03.03.2015 - 2 Ws 158/14

    Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen nach strafrechtlicher Rehabilitierung:

    Durch Berichte eines inoffiziellen Mitarbeiters wurde der Staatssicherheitsdienst in die Lage versetzt, sogar belanglose und unverfängliche Informationen zu nutzen, diese mit eigenen Erkenntnissen zu verknüpfen und mit anderen ihm bekannt gewordenen Sachverhalten zu bewerten (vgl. [zur Spitzeltätigkeit für die Abteilung I der Kriminalpolizei] OLG Jena NJ 2002, 324, 325).

    Angesichts der Strukturen des Staatssicherheitsdienstes und des übrigen Machtapparates der DDR ist daher der zur Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit gehörende Verletzungserfolg schon dann zu bejahen, wenn die Berichte des inoffiziellen Mitarbeiters geeignet waren, für die Bespitzelten eine beachtliche Gefahrenlage zu schaffen (zum Ganzen vgl. BVerwG a.a.O. m.w.N.; OVG Berlin a.a.O.; VG Ansbach a.a.O.; OLG Jena NJ 2002, 324, 325; KG a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 1 Ws (Reha) 20/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rückforderung gewährter Kapitalentschädigung und

    Die staatlich gewollte Bespitzelung von Menschen, die nur der Aufrechterhaltung eines Unrechtsregimes dient, ist mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit grundsätzlich unvereinbar (vgl. BVerwG a.a.O.; Thüringer OLG NJ 2002, 324).

    Hingegen kann ein Ausschlussgrund nicht angenommen werden, wenn die vom inoffiziellen Mitarbeiter an die Organe der Staatssicherheit oder der Volkspolizeiämter abgelieferten Berichte "verhältnismäßig farblose", "nichts sagende" oder "bedeutungsarme" Schilderungen enthielten, die nicht oder jedenfalls kaum wahrscheinlich zu Personenschäden geführt haben (vgl. OLG Dresden OLG NJ 1996, 47; OLG Jena NJ 2002, 324, 325).

  • OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer

    Diese Auslegung entspricht der überwiegenden Auffassung auch anderer Obergerichte (vgl. KG VIZ 1995, 431; BayVGH, Beschl. vom 30.05.2001 - 12 B 97.685 - insoweit offengelassen durch BVerwG VIZ 2003, 202; ThürOLG VIZ 1995, 128; OLG Dresden OLG-NL 1996, 19; 47; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; so auch Hellmann, VIZ 1995, 201 ff.; Wermelskirchen, NJ 2008, 342, 347).
  • VG Berlin, 28.03.2008 - 9 A 12.04
    Durch Berichte eines Inoffiziellen Mitarbeiters wurde der Staatssicherheitsdienst in die Lage versetzt, sogar belanglose und unverfängliche Informationen zu nutzen, diese mit eigenen Erkenntnissen zu verknüpfen und mit anderen ihm bekannt gewordenen Sachverhalten zu bewerten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2002, 1 Ws-Reha 37.01, NJ 2002, 324).
  • OLG Naumburg, 15.12.2008 - 1 Ws Reh 618/08

    Versagung von Leistungen nach dem StrRehaG wegen Tätigkeit als Geheimer

    Die staatlich gewollte Bespitzelung von Menschen, die nur der Aufrechterhaltung eines Unrechtsregimes dient, ist mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit grundsätzlich unvereinbar (Thüringer OLG, NJ 2002, 324, 325).
  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws Reh 6/10

    Ausschluss von der Opferpension wegen Bespitzelung von Mitgefangenen im

    Eine Spitzeltätigkeit für die Abteilung K I kann deshalb grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung des Verstoßes gegen die Menschlichkeit zum Ausschluss der Ausgleichsleistungen führen (OLG Jena NJ 2002, 324, 325).
  • OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws Reha 18/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rückwirkende Verzinsung des Erstattungsanspruchs

    Diese staatlich gewollte Bespitzelung von Menschen, die nur der Aufrechterhaltung eines Unrechtsregimes diente, war mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit prinzipiell unvereinbar (vgl. Senatsbeschluss NJ 2002, 324).
  • OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws (Reh) 6/10

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Versagung einer

  • KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 1 Reha 3/21

    Antrag auf Entschädigung nach StrRehaG ; Kapitalentschädigung trotz Tätigkeit für

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